Friedhöfe in der Pfarreiengemeinschaft
Die Friedhöfe in der Pfarreiengemeinschaft Geeste dienen der Bestattung aller Personen, die zum Zeitpunkt des Todes ihren Hauptwohnsitz in der politischen Gemeinde Geeste hatten - oder die bis zum Tode überwiegend Mitglieder der Kirchengemeinde waren, deren Ehegatten auf dem Friedhof beigesetzt sind - oder die ein Recht auf Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte (z.B. Familiengrab) besaßen. Die Bestattung anderer Personen bedarf der Zustimmung des jeweiligen Kirchenvorstandes.
Die Friedhöfe sind dabei ein Ort der Ruhe, des Gebets und der Besinnung zum Zwecke des Totengedenkens und können von allen Personen aufgesucht werden. Dabei hat sich jeder Besucher, der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten und auf die Totenruhe Rücksicht zu nehmen. Die Friedhöfe – die sich finanziell selbst tragen müssen – werden vom jeweiligen Kirchenvorstand der Kirchengemeinde verwaltet – unter Beachtung staatlicher Vorschriften und nach allgemeinem diözesanen kirchlichen Recht. Für die Benutzung der Friedhöfe und seiner Einrichtungen sind Gebühren zu entrichten.
Beerdigungen vorzustehen, obliegt dem leitenden Geistlichen der Kirchengemeinde oder dem von ihm Beauftragten. Leitender Geistlicher der Pfarreiengemeinschaft Geeste ist:
Pfarrer Jürgen Altmeppen
Pfr.-Wekenborg-Str. 2 49744 Geeste
Tel: 05937/ 91590 Notruf: 0160/ 90146364
Todesfälle sind dem Leitenden Geistlichen oder dem Pfarrbüro der jeweiligen Kirchengemeinde mitzuteilen. Mit dem Geistlichen werden Ort und Zeit der Bestattung festgesetzt.
Adressen Friedhöfe:
Friedhof St. Isidor Osterbrock
Friedhofstraße, 49744 Geeste-Osterbrock
Friedhof St. Nikolaus Groß-Hesepe
Meppener Straße, 49744 Geeste/Groß-Hesepe
Friedhof St. Antonius Geeste
Am Kottenkamp, 49744 Geeste
Friedhof Christus König Dalum
Lingener Straße, 49744 Geeste-Dalum
Viele weitere Informationen zu den Bestattungsarten sowie Hilfestellungen finden Sie in unserem Faltblatt.